Tiefenpsychologische Praxis für Kinder und Jugendliche

Abrechnung

Was und wann bezahlen die Krankenkassen?

Die Krankenkassen, Ersatzkassen, Beihilfestellen und privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Neben dem Erstgespräch werden die Kosten für 5 sogenannte probatorische Sitzungen übernommen. In dieser Zeit haben Patient und Therapeut die Möglichkeit, sich kennen zu lernen, zu entscheiden, ob sie miteinander arbeiten können und wollen. Der Therapeut verschafft sich einen Einblick in die zugrundeliegende Problematik. Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Störung erfolgt die Antragstellung an die zuständige Krankenkasse. Nach Genehmigung werden die Kosten für die anschließend beginnende Psychotherapie übernommen.